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Schule der zukunft

BNE NRW

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aus dem aktuellen Schuljahr

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Wichtiges auf einem Blick

Klassenpflegschaft

Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Sie wählen zu Beginn des Schuljahres aus ihrer Mitte einen Klassenpflegschaftsvorsitzenden und einen Stellvertreter. An den Konferenzen der Klassenpflegschaft nimmt die Klassenlehrerin mit beratender Stimme teil. Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und ihre Stellvertreter bilden die Schulpflegschaft.

Die Klassenpflegschaft dient der Pflege enger Verbindungen zwischen Eltern und Schule und hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Eltern und Lehrern in der gemeinsamen Verantwortung für die Erziehung der Kinder zu fördern. Eltern und Lehrer sollen sich in der Klassenpflegschaft gegenseitig beraten, sowie Anregungen und Erfahrungen austauschen. Dem dient insbesondere die Unterrichtung und Aussprache über

  • den Entwicklungsstand der Klasse (z.B. Leistungen, Verhalten, besondere Probleme)
  • Kriterien und Verfahren zur Leistungsbeurteilung
  • Grundsätze für Klassenarbeiten und Hausaufgaben
  • In der Klasse verwendete Lernmittel einschließlich Arbeitsmittel
  • Schulausflüge sowie sonstige Veranstaltungen für die Klasse
  • grundsätzliche Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz und der Schulkonferenz

Die Klassenpflegschaft beteiligt sich an:

  • Organisation von Klassenausflügen
  • Begleitung von Schulfahrten
  • Klassen- und Schulfesten

Die Klassenpflegschaft darf:

  • Anträge an die Schulkonferenz stellen